
Arbeitsrecht/-sicherheit
BAG zur Arbeitnehmereigenschaft eines Crowdworkers
Die Übertragung von Aufgaben auf Crowdworker kommt auch für KMU in Betracht. In der vorliegenden Konstellation schlossen die Crowdworker zwar nicht mit den beauftragenden Unternehmen selbst Verträge, sondern die Beklagte war zwischengeschaltet. Die Entscheidungsgründe des BAG liefern aber allgemein wichtige Anhaltspunkte zur Abgrenzung von Arbeitnehmern einerseits und freien Mitarbeitern andererseits.
Video-/Kameraeinsatz im Unternehmen (Videos)
Was beim Einsatz von Kameras im Unternehmen aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, stellt die Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums in vier Videos dar.
Twitter-Auftritt für Betriebsräte?
Social Media ist längst auch in Unternehmen angekommen. Doch wo sind Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu ziehen und was wiegt ggf. schwerer?
Exoskelette am Arbeitsplatz (Videos)
Was sind Exoskelette und wie setzen Unternehmen sie ein? Wie stehen Arbeitsschutz und Datenschutz zum Einsatz von Exoskeletten? Diesen Fragen gehen die beiden Erklärvideos der Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums nach.
Arbeitnehmereigenschaft eines Crowdworkers
Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 04.12.2019, Az.: 8 Sa 146/19[1] Zum Sachverhalt: Crowdworking ist ein internet-basiertes Arbeitsmodell. KMU können bestimmte Aufgaben der „Crowd“ anbieten. Man spricht dann von „Crowdsourcing“. Die „Crowd“ besteht aus Mitgliedern einer Online-Community, die üblicherweise auf Crowdworkingplattformen registriert sind. Sie übernehmen die angebotenen Aufgaben meist gegen ein Erfolgshonorar. Typisch sind Aufgaben, die der Crowdworker am heimischen Computer oder in der Öffentlichkeit erledigen kann, wie etwa Fernwartungen oder einfache Call-Dienste.Der Kläger ist ein Crowdworker.[2] Die Beklagte betreibt eine Crowdsourcingplattform, auf der sie Aufträge Dritter (z. B. KMU) der Crowd anbietet. Der Kläger war bei der Beklagten registriert. Es ging bei seinen Aufträgen vor allem darum, die Produkt- und Markenpräsentation in Geschäften und Tankstellen zu überprüfen. Der Kläger und die Beklagte verabredeten unter der Überschrift Basis-Vereinbarung, dass der Kläger Aufträge freiwillig und ohne feste Übernahmepflichten annimmt. Die Beklagte wiederum hatte keine Pflicht, regelmäßig Aufträge anzubieten. Eine Vergütung musste die [...]
Auch offene Videoüberwachung nur auf Verdacht?
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen ist für den Unternehmer von großer Bedeutung, spätestens wenn er sich in einem Prozess auf diese Ergebnisse stützen will. Zwar führt das BAG aus, das nicht jede Pflichtverletzung im Rahmen der Videoüberwachung ein Verwertungsverbot zur Folge hat. Allerdings droht das Verwertungsverbot, wenn das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in besonderem Maße betroffen ist.
Video-/Kameraeinsatz im Unternehmen (Videos)
Was beim Einsatz von Kameras im Unternehmen aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, stellt die Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums in vier Videos dar.
Exoskelette am Arbeitsplatz (Videos)
Was sind Exoskelette und wie setzen Unternehmen sie ein? Wie stehen Arbeitsschutz und Datenschutz zum Einsatz von Exoskeletten? Diesen Fragen gehen die beiden Erklärvideos der Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums nach.
Bring your own device (Videos)
Unter "Bring your own device" versteht man die betriebliche Nutzung privater Geräte. Dazu hat die Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums der TU Chemnitz zwei Erklärvideos entwickelt, auf welche wir hinweisen möchten.
Datenschutzbelehrung für Mitarbeiter/innen nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 verbindlich anzuwenden und lässt insoweit – trotz mittlerweile wieder aufkommender politischer Bestrebungen nach einer Schonfrist[1] – grundsätzlich keinen Raum mehr für ein längeres Abwarten oder sogar ein Nichtumsetzen der DSGVO durch die Aufsichtsbehörden. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen eine erste Hilfestellung in Bezug auf die Datenschutzbelehrung des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeiter/innen, die selbst personenbezogene Daten beispielsweise der Kunden verarbeiten, geben und aufzeigen, welche Punkte im Rahmen einer solchen Belehrung insbesondere zu berücksichtigen sind. […]
Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz – Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen!
Mit dem 06.07.2017 trat das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern, das sog. Entgelttransparenzgesetz, in Kraft. Es soll, wie der Name bereits verrät, Transparenz schaffen, um Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu beseitigen. Über die Größe dieser Entgeltlücke existieren verschiedene Zahlen. Fakt ist jedoch, dass es sie gibt, wodurch sich der Gesetzgeber veranlasst sah zu handeln. […]
Arbeit 4.0: Flexible Arbeitszeit – flexibler Arbeitsort (Video)
Neue Arbeitsmodelle im Zuge der Digitalisierung beschäftigen nicht nur Arbeitswissenschaftler, sondern zugleich auch Juristen, denn auch Arbeit 4.0 muss rechtskonform ausgestaltet sein. Wo flexible Arbeitszeiten und flexible Arbeitsorte der digitalen Generation von Arbeitnehmern an arbeitsrechtliche Grenzen stoßen, erfahren Sie in unserem Video zu „Arbeit 4.0: Flexible Arbeitszeit – flexibler Arbeitsort“. […]
Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz – Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen!
Mit dem 06.07.2017 trat das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern, das sog. Entgelttransparenzgesetz, in Kraft. Es soll, wie der Name bereits verrät, Transparenz schaffen, um Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu beseitigen. Über die Größe dieser Entgeltlücke existieren verschiedene Zahlen. Fakt ist jedoch, dass es sie gibt, wodurch sich der Gesetzgeber veranlasst sah zu handeln. […]
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. […]
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Verordnung über Arbeitsstätten. […]
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. […]
BAG zur Arbeitnehmereigenschaft eines Crowdworkers
Die Übertragung von Aufgaben auf Crowdworker kommt auch für KMU in Betracht. In der vorliegenden Konstellation schlossen die Crowdworker zwar nicht mit den beauftragenden Unternehmen selbst Verträge, sondern die Beklagte war zwischengeschaltet. Die Entscheidungsgründe des BAG liefern aber allgemein wichtige Anhaltspunkte zur Abgrenzung von Arbeitnehmern einerseits und freien Mitarbeitern andererseits.
Twitter-Auftritt für Betriebsräte?
Social Media ist längst auch in Unternehmen angekommen. Doch wo sind Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu ziehen und was wiegt ggf. schwerer?
Arbeitnehmereigenschaft eines Crowdworkers
Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 04.12.2019, Az.: 8 Sa 146/19[1] Zum Sachverhalt: Crowdworking ist ein internet-basiertes Arbeitsmodell. KMU können bestimmte Aufgaben der „Crowd“ anbieten. Man spricht dann von „Crowdsourcing“. Die „Crowd“ besteht aus Mitgliedern einer Online-Community, die üblicherweise auf Crowdworkingplattformen registriert sind. Sie übernehmen die angebotenen Aufgaben meist gegen ein Erfolgshonorar. Typisch sind Aufgaben, die der Crowdworker am heimischen Computer oder in der Öffentlichkeit erledigen kann, wie etwa Fernwartungen oder einfache Call-Dienste.Der Kläger ist ein Crowdworker.[2] Die Beklagte betreibt eine Crowdsourcingplattform, auf der sie Aufträge Dritter (z. B. KMU) der Crowd anbietet. Der Kläger war bei der Beklagten registriert. Es ging bei seinen Aufträgen vor allem darum, die Produkt- und Markenpräsentation in Geschäften und Tankstellen zu überprüfen. Der Kläger und die Beklagte verabredeten unter der Überschrift Basis-Vereinbarung, dass der Kläger Aufträge freiwillig und ohne feste Übernahmepflichten annimmt. Die Beklagte wiederum hatte keine Pflicht, regelmäßig Aufträge anzubieten. Eine Vergütung musste die [...]
Auch offene Videoüberwachung nur auf Verdacht?
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen ist für den Unternehmer von großer Bedeutung, spätestens wenn er sich in einem Prozess auf diese Ergebnisse stützen will. Zwar führt das BAG aus, das nicht jede Pflichtverletzung im Rahmen der Videoüberwachung ein Verwertungsverbot zur Folge hat. Allerdings droht das Verwertungsverbot, wenn das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers in besonderem Maße betroffen ist.
Das Ende der Vertrauensarbeitzeit?
Urteil des EuGH vom 14.05.2019 – C-55/18 Zum Sachverhalt – kurz zusammengefasst: Im Ausgangsverfahren hatte eine spanische Gewerkschaft gegen die Deutsche Bank geklagt. Die Kläger beantragten festzustellen, dass die Deutsche Bank in Spanien ein Zeiterfassungssystem für die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter einzurichten habe. […]
Betreiben eines unternehmerseitigen Twitter-Accounts nur mit Zustimmung des Betriebsrates
Beschluss des LAG Hamburg vom 13.09.2018 – 2 TaBV 5/18[1] Zum Sachverhalt – kurz zusammengefasst: Twitter – was ist das?Twitter ist ein sog. Mikroblogging-Dienst, bei dem sogenannte Tweets, d.h. telegrammartige Kurznachrichten mit bis zu 140 Zeichen von einem Account-Inhaber veröffentlicht werden können. Als Reaktionsmöglichkeit bietet Twitter den Empfängern der Tweets die Funktionen „Antwort“, „Erwähnung“ und „Retweet“ an. Antwortet ein angemeldeter Twitter-Nutzer, ist die Antwort für den Absender auf dessen Account einsehbar. Sofern die Antwort nicht als geschützte Antwort gesendet wurde, kann sie sogar von Jedermann gelesen werden. Alle Twitter-Funktionen können nur von Twitter selbst aktiviert und deaktiviert werden. Ebenso verhält es sich mit dem Löschen von Einträgen. Die Arbeitgeberin betreibt bundesweit sog. Multiplex-Kinos in 30 Betriebsstätten und besitzt einen Twitter-Account, welcher durch ein sog. „Social Media Team“ in der Zentrale verwaltet wird. Die einzelnen Kinos haben keine Zugriffsmöglichkeit. […]