Nutzen für Ihr Unternehmen:

Eine Datenübertragung in die USA (etwa durch Nutzung von Apps oder Software) konnte bis Juli 2020 u.a. durch den sog. EU-US Privacy Shield gerechtfertigt werden. Diese Möglichkeit der Übertragung personenbezogener Daten hat der EuGH in seiner Entscheidung „Schrems II“ für unwirksam erklärt. Für Unternehmen, die bewusst oder unbewusst von dieser Rechtfertigung Gebrauch machten, stellt sich die Frage, wie sie jetzt rechtskonform personenbezogene Daten in die USA übertragen können.

Was erwartet Sie?

  1. Kurze Erläuterung der bisherigen Funktion des EU-US Privacy Shields
  2. Gründe der Unwirksamkeit
  3. Möglichkeiten der Datenübertragung für Unternehmen ohne EU-US Privacy Shield

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zielgruppe:

Unternehmer, Interessierte

Voraussetzungen:

keine

Die Zugangsdaten senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.

Informationen & Kontakt:

Eine Übersicht zur angebotenen Veranstaltung erhalten Sie hier.

Ihre Fragen beantwortet gern:

Michael Rätze
Tel.: +49 (0) 371/ 53135860
E-Mail: michael.raetze@betrieb-machen.de

  • Onlineseminar
    1.02.2021
    10:00 - 11:00