Nutzen für Ihr Unternehmen:
Der Einsatz von Kameras in öffentlich zugänglichen Räumen des Unternehmens kann zum einen dazu verhelfen, die Sicherheit der Mitarbeiter zu verstärken und zum anderen, Straftaten effektiv aufklären zu können. Der erste Part der zweiteiligen Veranstaltung soll Ihnen als KMU einen Überblick darüber verschaffen, welche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um in Bereichen, die auch Dritten zugänglich sind, Videokameras zu installieren.
Was erwartet Sie?
- Videoüberwachung – rechtliche Einordnung des Begriffs und die daraus folgenden Einsatzmöglichkeiten in öffentlichen Räumen des Unternehmens
- Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Mitbestimmung des Betriebsrats: die betroffenen Rechte und deren Grenzen im Überblick
- Welche Vorgaben sind im Vorfeld, während dessen und im Nachgang zu beachten?
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Zielgruppe:
Unternehmer, die den Einsatz von Videokameras erwägen
Voraussetzungen:
keine
Die Zugangsdaten senden wir Ihnen kurz vor der Veranstaltung an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.
Informationen & Kontakt:
Eine Übersicht zur angebotenen Veranstaltung erhalten Sie hier.
Ihre Fragen beantwortet gern:
Michael Rätze
Tel.: +49 (0) 371/ 53135860
E-Mail: michael.raetze@betrieb-machen.de
- Onlineseminar
20.01.2021
10:00 - 11:00