Die sog. „Schrems II“-Entscheidung des EuGH hat das EU-US-Privacy Shield Abkommen für unwirksam erklärt. Die Folge ist, dass eine Datenübertragung (etwa durch die Nutzung von Apps oder Software) in die USA nicht länger auf dieses Abkommen gestützt werden kann. Die datenschutzrechtliche Einordnung des EU-US Privacy Shield sowie die Gründe des EuGH für dessen Unwirksamkeit wurden beleuchtet. Anschließend wurden Möglichkeiten der Datenübertragung für Unternehmen ohne dem EU-US Privacy Shield aufgezeigt.

Aufgrund des Interesses wird zu diesem Thema demnächst ein Nachgelesen veröffentlicht.

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