Der Einsatz von Kameras dient oft der Sicherheit des eigenen Unternehmens und der Angestellten, da Straftaten verhindert oder aufgedeckt werden können. Für die Angestellten kann der Kameraeinsatz aber auch eine Form der Überwachung sein. Daher beleuchtet wir in unserem zweiteiligen Online-Workshop, welche Voraussetzungen im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich für einen rechtmäßigen Einsatz vorliegen müssen. Dabei wurden die Persönlichkeitsrechte der Kunden und Angestellten, das Datenschutzrecht und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates thematisiert. Den Abschluss bildete ein Exkurs zum Einsatz von Drohnen.

Unser Nachgelesen zum Thema finden Sie hier:

Nachgelesen
Datenschutz & -sicherheit , Recht behalten!

(Video-)Kameraeinsatz im Unternehmen

Mehr denn je werden heute Kamerasysteme, insbesondere aber Videoüberwachungssysteme in den Unternehmen offen oder verdeckt verbaut. Wir erklären, was beim Einsatz von Videokameras im Unternehmen auch mit Blick auf die DSGVO zu beachten ist und geben Praxistipps.

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