Künstliche Intelligenz wird immer mehr dazu eingesetzt gestalterisch tätig zu werden. Als Einsatzgebiet rückt neben der Kunst auch immer mehr der Bereich von Forschung und Entwicklung in den Fokus der Unternehmen. Einen Überblick welche technischen Möglichkeiten hier bereits bestehen und auf welche rechtlichen Besonderheiten man einem solchen Einsatz Künstlicher Intelligenz zu beachten hat, wurde den Teilnehmern am 28.10.2020 im Rahmen unseres Onlineseminars nähergebracht.

Der Einstieg in die Thematik zur „Künstlichen Kreativität“ als Teilaspekt der Künstlichen Intelligenz erfolgte durch das Aufzeigen zahlreicher Beispiele aus der Praxis, um den Teilnehmern einen Überblick zu bereits bestehenden Einsatzmöglichkeiten zu geben und sie für den eigenen unternehmerischen Alltag zu inspirieren. Sodann wurde in das Recht des geistigen Eigentums eingeführt und dessen Schutzmechanismen für immaterielle Güter vorgestellt. Anschließend wurde aufgezeigt warum nicht alle und nicht die bekanntesten Schutzmechanismen des Geistigen Eigentums (Patent, Urheberrecht, Design) für die Arbeitsergebnisse einer Künstlichen Intelligenz greifen und welche stattdessen ergriffen werden können. Zum Abschluss konnten Fragen der Teilnehmer beantwortet werden und ein Austausch untereinander stattfinden.

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