Der Einsatz von Kameras dient oft der Sicherheit des eigenen Unternehmens und der Angestellten, da Straftaten verhindert oder aufgedeckt werden können. Allerdings können sie auch die Arbeit erleichtern und etwaige Prozessabläufe überwachen und verbessern. Für die Angestellten kann der Kameraeinsatz aber auch eine Form der Überwachung sein, da sie sich gegebenenfalls in dem erfassten Bereich aufhalten und auch aufhalten müssen.

Daher beleuchteten wir in unserem zweiteiligen Online-Seminar, welche Voraussetzungen vorliegen oder geschaffen werden müssen, damit der Videokameraeinsatz im öffentlichen und im nicht-öffentlichen Bereich rechtmäßig ist. Dabei wurden die Interessen der Unternehmer am Schutz deren Unternehmensmittel und der Entscheidungsfreiheit bzgl. der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit einerseits in den Blick genommen, und andererseits die Persönlichkeitsrechte der Kunden, Angestellten und weiterer Personen, die sich im erfassten Bereich aufhalten. Im Fokus stand hier vor allem das Datenschutzrecht, sowohl im Hinblick auf nationale Rechtsgrundlagen, als auch bzgl. europäischer Vorgaben. Auch die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates wurden thematisiert. Den Abschluss bildete ein Exkurs zum Einsatz von Drohnen und die zusätzlichen rechtlichen Vorgaben, die der Einsatz dieser Luftfahrzeuge mit sich bringt.

Aufgrund des hohen Interesses haben wir die Themenstellung in einem gesonderten Nachgelesen für Sie zusammengestellt.

Nachgelesen
Datenschutz & -sicherheit , Recht behalten!

(Video-)Kameraeinsatz im Unternehmen

Mehr denn je werden heute Kamerasysteme, insbesondere aber Videoüberwachungssysteme in den Unternehmen offen oder verdeckt verbaut. Wir erklären, was beim Einsatz von Videokameras im Unternehmen auch mit Blick auf die DSGVO zu beachten ist und geben Praxistipps.

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