Die ab dem 25. Mai 2018 geltende neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird regelmäßig als das Schreckgespenst des Datenschutzes beworben, nicht nur wegen den massiven Bußgeldandrohungen, die bei Datenschutzverletzungen im Raum stehen. Dies führte in der Vergangenheit nicht nur zu einer enormen Verunsicherung unter den KMUs, sondern zugleich auch zu einer nahezu existenzbedrohenden Angst vor dem bisher unbekannten „neuen“ Datenschutzrecht. Für uns als Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Chemnitz war und ist es deshalb selbstverständlich, die Digitalisierung im Mittelstand auch in diesem Punkt zu unterstützen und bei der Implementierung der DSGVO Hilfestellung zu bieten.
Aus diesem Grund informierte Herr Dipl.-Jur. Univ. Gernot Kirchner von der Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums (Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl), Technische Universität Chemnitz im Namen des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Chemnitz von Anfang Februar 2018 bis April 2018 in insgesamt fünf jeweils für drei Stunden angesetzten Basisworkshops zum neu ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzrecht unter dem Titel „Angst vor der EU-Datenschutz-Grundverordnung – nicht mit uns!“. Gerade aufgrund der Brisanz des Themas und der zahlreichen Nachfragen der Teilnehmer blieb es aber nur selten bei den erwähnten drei Stunden, wodurch die Workshops regelmäßig mit einer mindestens einstündigen Verspätung zu Ende gingen. Ein Resultat, welches Kirchner nur allzu gut aus zahlreichen anderen Informationsveranstaltungen zur DSGVO unter anderem für die Handwerkskammer Chemnitz und dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW) kannte.
Im Rahmen der DSGVO-Basisworkshops wurde zunächst über den Geltungsbereich der DSGVO informiert sowie im Anschluss die Grundprinzipien des Datenschutzrechtes vorgestellt. In diesem Zusammenhang fielen auch bereits bekannte Begrifflichkeiten wie der Rechtmäßigkeitsgrundsatz und der Datensicherheitsgrundsatz. Bereits an diesen Stellen wurde allerdings ein wesentlicher Punkt deutlich, nämlich das die DSGVO nicht die eigentliche Schwierigkeit in der Praxis darstellen dürfte, sondern der Datenschutz im Allgemeinen, der bereits in der Vergangenheit nur wenig Beachtung gefunden hat, nunmehr aber mit einer besonderen Dringlichkeit wieder in die Aufmerksamkeit der Verantwortlichen gerückt ist. Diese Erfahrungen setzen sich sodann bei der Erörterung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung weiter fort, welche nicht nur viele Rückfragen bei den Zuhörern auslöste, sondern zum Teil auch betroffenes Erstaunen darüber, was bereits seit derzeit geltendem Datenschutzrecht eigentlich unzulässig, in der Praxis aber weiterhin gängige Übung ist. Die im Anschluss daran tatsächlich neu hinzutretenden Ergänzungen, wie das „Recht auf Vergessenwerden“, das Datenübertragbarkeitsrecht oder die Datenschutzfolgenabschätzung, fielen dann schon fast gar nicht mehr auf, führten aber gerade mit Blick auf den 25. Mai 2018 ebenfalls zu erneuten Diskussion und – so muss man an dieser Stelle ehrlich gestehen – zu mancherlei Kopfschütteln. Auch wenn so mancher Unternehmer am Ende eingestehen musste, dass er sich selbst sogar über einen solch strengen Datenschutz freut, zumindest wenn seine eigenen personenbezogenen Daten gegenüber großen Unternehmen betroffen sind.
Trotz dieser zum Teil als unbefriedigend empfundenen Situation gerade auch für KMUs wurden alle Basisworkshops mit großem Interesse aufgenommen und waren innerhalb weniger Tage bis auf den letzten Platz ausgebucht. Die kurzweilige und lebendige Moderation von Herrn Kirchner ermutigte zudem viele Anwesenden offen Probleme und Ängste anzusprechen, was nicht zuletzt dazu beigetragen hat, die Angst vor dem „Neuen“ zumindest ein wenig zu lindern und mittels der umfangreichen Unterstützung des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Chemnitz die Veränderungen gemeinsam und zuversichtlich anzupacken. Man dürfe zuletzt nicht vergessen, dass ein nachvollziehbarer Datenschutz und eine ebensolche Datensicherheit am Ende auch die Bindung des einzelnen Kunden ans Unternehmen stärkt und deshalb auch als Möglichkeit gesehen werden könne, das eigene Unternehmen im Wettbewerb weiter voranzubringen, so Kirchner als abschließendes Fazit im Rahmen der Diskussionen.
Gerade das ist es auch, was das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Chemnitz mit seinem Leistungsangebot des Informierens, Qualifizierens und Unterstützens erreichen möchte. Weswegen wir auch in Zukunft weiterhin neben zahlreichen anderen Leistungsangeboten aktuell, praxisnah und mittelstandskonform in der mit neuem Layout versehenen „Wissensbox Recht 4.0“ über die im Zusammenhang mit der Digitalisierung aufkommenden rechtlichen Fragestellungen informieren werden.
Für weitere Informationen steht Ihnen Gernot Kirchner gern telefonisch (+49 (0) 371/531-30171) oder per Mail (Gernot.Kirchner@betrieb-machen.de) zur Verfügung.