M2M-Kommunikation unter Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) bietet im Rahmen von Industrie 4.0- Anwendungen ungeahnte Potentiale, führt aber zugleich zu der Frage, wer handelt/haftet eigentlich, wenn nur noch Maschinen miteinander kommunizieren und der Mensch lediglich eine „Statistenrolle“ einnimmt. Der Beitrag von Frau Prof. Dr. Gesmann-Nuissl und Dipl.-Jur. Univ. Gernot Kirchner in der 10. Ausgabe des Magazins „Wissenschaft trifft Praxis – Digitales Recht & Sicherheit“ zeigt ab S. 66 ff. unter dem Titel „M2M-Kommunikation – Wer handelt/haftet eigentlich?“ auf, dass trotz der zunehmenden maschinellen Autonomie auch weiter die natürlichen und juristischen Personen – u. a. der produzierende Hersteller – sowohl vertrags- als auch deliktsrechtlich verantwortlich bleiben und damit auch für ein Produktversagen in die Haftung geraten können. Gerade auch für den Mittelstand schafft er damit Rechtssicherheit beim geplanten Einsatz von M2M-Kommunikation und der Digitalisierung des eigenen Unternehmens insgesamt.