Datensicherheit beschreibt den Schutz von Daten vor dem unbefugten Zugriff von außen, vor der ungewollten Veränderung und die Gewährleistung der Verfügbarkeit der Daten. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen hat der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, Art. 32 Abs. 1 DSGVO.