Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in alle EU-Mitgliedstaaten. Das heißt, dass sie nicht erst in nationales Recht von dem deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden muss. Zeitgleich tritt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in einer neuen Fassung in Kraft. Dies war erforderlich, da das BDSG zum einen teilweise abweichende Regelungen von zwingenden Vorschriften der DSGVO beinhaltete und zum anderen die DSGVO Öffnungsklauseln für eine fakultative nationale Ausgestaltung seitens der Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt. Für mehr Informationen siehe „Mitteilung: Gesetzentwurf zur Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutzgrundverordnung – DSAnpG(E)“.