Die ab dem 25. Mai 2018 geltende neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird regelmäßig als das Schreckgespenst des Datenschutzes beworben, nicht nur wegen den massiven Bußgeldandrohungen, die bei Datenschutzverletzungen im Raum stehen. Dies führte in der Vergangenheit nicht nur zu einer enormen Verunsicherung unter den KMUs, sondern zugleich auch zu einer nahezu existenzbedrohenden Angst vor dem bisher unbekannten „neuen“ Datenschutzrecht. Für uns als Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Chemnitz war und ist es deshalb selbstverständlich, die Digitalisierung im Mittelstand auch in diesem Punkt zu unterstützen und bei der Implementierung der DSGVO Hilfestellung zu bieten.
Aus diesem Grund informierte Herr Dipl.-Jur. Univ. Gernot Kirchner von der Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums (Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl), Technische Universität Chemnitz im Namen des Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrums Chemnitz von Anfang Februar 2018 bis April 2018 in insgesamt fünf jeweils für drei Stunden angesetzten Basisworkshops zum neu ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzrecht unter dem Titel „Angst vor der EU-Datenschutz-Grundverordnung – nicht mit uns!“.
Den veranstaltungsbegleitenden DSGVO-Handlungsleitfaden können Sie nachfolgend kostenfrei herunterladen: