Datenverarbeitung auf Basis eines vorangekreuzten Kästchens unzulässig
Sofern Sie zur Durchführung der Verträge oder zum Nachweis der Identifikation Ihrer Kunden deren persönliche Dokumente (Ausweise, Reisepass, etc.) in Kopie aufbewahren müssen, müssen die Kunden ausdrücklich einwilligen. Ein vorangekreuztes Kästchen reicht nicht aus.