BAG zur Arbeitnehmereigenschaft eines Crowdworkers

Die Übertragung von Aufgaben auf Crowdworker kommt auch für KMU in Betracht. In der vorliegenden Konstellation schlossen die Crowdworker zwar nicht mit den beauftragenden Unternehmen selbst Verträge, sondern die Beklagte war zwischengeschaltet. Die Entscheidungsgründe des BAG liefern aber allgemein wichtige Anhaltspunkte zur Abgrenzung von Arbeitnehmern einerseits und freien Mitarbeitern andererseits.

Datenverarbeitung auf Basis eines vorangekreuzten Kästchens unzulässig

Sofern Sie zur Durchführung der Verträge oder zum Nachweis der Identifikation Ihrer Kunden deren persönliche Dokumente (Ausweise, Reisepass, etc.) in Kopie aufbewahren müssen, müssen die Kunden ausdrücklich einwilligen. Ein vorangekreuztes Kästchen reicht nicht aus.

Auskunftsansprüche aus dem Urheberrecht

Für Unternehmen als Rechteinhaber stellt sich mitunter die Frage mit welchem Aufwand urheberrechtliche Verstöße im Internet verfolgt werden können. Plattformen haben nach bisherigem Rechtsverständnis keine Verpflichtung Rechtsverstöße aufzuspüren und zu löschen – ihnen werden gesetzlich Privilegien zuteil, so dass die Verletzten selbst gefordert sind, Verstöße umfassend zu ermitteln und anschließend gegen die rechtswidrig Agierenden vorzugehen.

Video-/Kameraeinsatz im Unternehmen (Videos)

Was beim Einsatz von Kameras im Unternehmen aus rechtlicher Sicht zu beachten ist, stellt die Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums in vier Videos dar.

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