Unter „Bring your own device“ versteht man die betriebliche Nutzung privater Geräte. Dazu hat die Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums der TU Chemnitz zwei Erklärvideos entwickelt, auf welche wir hinweisen möchten.
Im ersten Video erfahren Sie neben den Vorteilen einer solchen Nutzung auch die Möglichkeiten der Einführung im eigenen Unternehmen. Für die Nutzung spielen gewerbliche Schutzrechte eine wichtige Rolle. Auch auf die bestehenden Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten der Arbeitnehmer wird eingegangen.
Im zweiten Video werden die Themen Datenschutz und Datensicherheit, Arbeitszeit und Haftung für Verlust oder Beschädigung der Geräte beleuchtet und was Sie beim Ausscheiden des Arbeitsnehmers aus Ihrem Unternehmen zu beachten haben.