Im Zuge der Digitalisierung ändern sich Arbeitsabläufe und -prozesse. Für Arbeitnehmer bedeutet das sich mit neuen Technologien und Lösungen auseinanderzusetzen und diese anzuwenden. Hier kann es zu Fehlern durch die Arbeitnehmer kommen. Wie Sie in einer solchen Situation verfahren können, hat die Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums der TU Chemnitz in einem Erklärvideo dargestellt, auf welches wir hinweisen möchten.
In diesem Video erfahren Sie die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung sowie der Privilegierung der Arbeitnehmer. Dieser sog. innerbetreibliche Schadensausgleich wird erläutert und die Frage beantwortet, ob dieser nur für Schäden im Verhältnis Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt oder auch gegenüber Dritten, also Personen, die nicht dem Unternehmen angehören.