Im Rahmen von Industrie 4.0 werden durch die Digitalisierung und Vernetzung der Wertschöpfungskette zunehmend Daten generiert. Dabei werden auch Daten der Arbeitnehmer erhoben und verarbeitet. Welche rechtlichen Regelungen in diesem Fall zu beachten sind, hat die Professur für Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums der TU Chemnitz in zwei Erklärvideos zusammengefasst, auf welche wir hier hinweisen möchten.
Im ersten Video erfahren Sie die grundlegenden Voraussetzungen der Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis. Es wird auf die entsprechenden europäischen (DSGVO) und nationalen (BDSG) Regelungen eingegangen und wann diese zu beachten sind.
Im zweiten Video wird aufgezeigt, wie die in Video 1 genannten Voraussetzungen umgesetzt werden können und welche Pflichten das Unternehmen diesbezüglich treffen.